Erkenntnis durch Erinnerung e.V.

Der Vorstand des vereins Erkenntnis durch Erinnerung

Erkenntnis durch Erinnerung e.V.

Unterschrift
Trägerverein der Gedenkstätte

 

Der Verein Erkenntnis durch Erinnerung e.V. ist Träger der Gedenkstätte Bautzner Straße Dresden.

Das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen stellte 1994 die ehemalige Untersuchungshaftanstalt unter Schutz. Im Dezember desselben Jahres wurde das leere Gefängnis erstmals wieder für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Mehrere tausend Besucher kamen im Verlauf von zwei Tagen, um sich einen Eindruck von den Haftbedingungen in der früheren Stasi- Untersuchungshaftanstalt zu verschaffen.

Der Leerstand des Haftgebäudes führte in den folgenden Jahren zu Frostschäden und Vandalismus.

1997 gründete sich der Verein „Erkenntnis durch Erinnerung e. V.“, der die Trägerschaft der künftigen Gedenkstätte übernehmen sollte. Zwei Jahre später wurde mit der Stadt ein Nutzungsvertrag geschlossen.

Seit 2001 wird die Gedenkstätte Bautzner Straße Dresden durch die Stiftung Sächsische Gedenkstätten gefördert. Die Gebäude der Gedenkstätte sind im Besitz der Landeshauptstadt Dresden, die sie dem Verein für die Nutzung als Gedenkstätte unentgeltlich überlässt. Gleichzeitig unterstützt die Stadt den Verein mit einer institutionellen Förderung, um einen Teil der Betriebskosten zu decken.

 

Postanschrift
Erkenntnis durch Erinnerung e. V.
c/o Gedenkstätte Bautzner Straße Dresden
Bautzner Straße 112a
01099 Dresden

 

Telefon: (0351) 646 54 54
Fax: (0351) 646 54 43
E-Mail: info@denk-mal-dresden.de

 

Vorsitzender: Henry Krause
1. Stellvertreter: Oliver Frh. von Gregory
Stellvertreterin:
Ulrike Gärtner
Schatzmeister: Arnold Wiersbinski
Beisitzer: Dr. Joachim Hannemann
Beisitzer: Holger Hase


Gedenkstättenleiterin: Uljana Sieber

Ehrenvorsitzender: Dr. Herbert Wagner

 

Vereins- und Spendenkonto:
Dresdner Volksbank Raiffeisenbank eG
IBAN:DE16 8509 0000 3013 0510 02
BIC: GENODEF1DRS

 

Die Arbeit des Trägervereins der Gedenkstätte Bautzner Straße wird mitfinanziert durch die Stiftung Sächsische Gedenkstätten aus Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts sowie durch die Kulturförderung der Landeshauptstadt Dresden.

 

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EdE-Satzung.pdf30.38 KB